- Update 19.3.2021: Nachwievor gilt für alle kirchlichen Anlässe die maximale Teilnehmer-Zahl von 50 Personen, die Maskenpflicht und das Singverbot (mit der Ausnahme eines Vorsängers). Das Abendmahl ist mit den entsprechenden Schutzmassnahmen der ev. reformierten Landeskirche erlaubt.
- Hier finden Sie die aktuellste Information des BAG (Bundesamt für Gesundheit).
- Hier finden Sie die aktuelleste Information der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich.
- Hier finden Sie die aktuelle Information über die Pandemie der Reformierten Kirche Zürich
Reformierte Kirche Zürich: